Plenum 2010/12/16

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Agenda

§6 Beitrag Der Verein hat einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Er ist bei der Aufnahme und für das laufende Geschäftsjahr zu zahlen, bzw. bei laufender Mitgliedschaft am Beginn des Geschäftsjahres zu entrichten. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss ein von der Beitrag- sordnung abweichender Beitrag festgesetzt werden.

der aktuelle beitragssatz ist im gruendungsprotokoll niedergeschrieben auf: - 8 EUR/monat ermaessigt - 20 EUR/monat voll