Plenum 120711

Agenda

Der Kühlschrank:

  
  Auf allem was im Kühlschrank steht muss ein Name und das Datum, wann es reingestellt wurde deutlich sichtbar verzeichnet sein. Es dürfen keine Fantasienamen verwendet werden sondern es muss ein bekanntes Handle draufstehen. Wenn jemandem etwas im Kühlschrank auffällt, auf dem
  
  1. kein Name
  2. kein Datum
  3. ein Datum das länger als 48 Stunden her ist
  
  steht, so ist er angehalten, diesen Gegenstand zu entsorgen - sei es durch Konsum oder durch Entsorgung.
  
  Milchprodukte müssen grundsätzlich mit dem Datum des Öffnens und dem Wetter zum Zeitpunkt des Öffnens beschriftet werden.
  
  Wenn das Nahrungsmittel eine innere und eine Äußere Verpackung hat und die äußere Verpackung keinen zusätzlichen Nutzen bringt, jedoch Platz wegnimmt (zum Beispiel Pizzakarton mit eingeschweißter Pizza), so darf das Nahrungsmittel entweder ausgepackt, weggeschmissen oder konsumiert werden. 
 * Upcomming Events
   * HaxoGreen 26. - 29. July http://haxogreen.lu/