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verein:transition_2022

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verein:transition_2022 [2022-01-29 14:02] cwilckeverein:transition_2022 [2022-03-22 15:09] (aktuell) chris
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 ====== verein transition 2022 ======                  ====== verein transition 2022 ======                 
-{{tag> verein,shackoperations}}  +{{tag> verein,shackoperations}} 
  
-==== IST DER SHACK DEMNÄCHST GESCHICHTE?==== +---- 
-{{  :verein:downdowndown.jpg?400|}}+---- 
 +** * Der Inhalt dieser Seite ist veraltet und wird zu rein dokumentarischen Zwecken hier archiviert**.
  
 +** * Auf der aMV am 2022-03-20 wurde der Umzug in die Ulmer Straße 300 beschlossen.**
  
-== Aktuelle Termine== +** * Die tatsächliche Geschichte des shackspace geht hier weiter[[project:Umzug2022]].** 
-+ 10.02.'22 ~  19:00 Uhr\\ --> **Krisenplenum** \\ +---- 
-+ 12.02.'22 ~  14:00-17:00 Uhr \\ --> **Aktionsworkshop** \\ +----
- beide Termine auch online unter https://meet.jit.si/shackspace\\ +
- +
  
-**Das Ende des shack droht in diesem Frühjahr, denn der Verein steckt in einer akuten Mehrfach-Krise:** +==== IST DER SHACK DEMNÄCHST GESCHICHTE?==== 
 +{{  :verein:downdowndown.jpg?400|}} 
 +=== Aktuelle Termine! === 
 +**Krisenplenum**, am 10.02.ab 19:00 Uhr [[plenum:2022-02-10|Link]]\\ 
 ++ **Aktionsworkshop**, am 12.02. von 14:00-17:00 Uhr   \\ 
 + beide Termine auch online unter https://meet.jit.si/shackspace\\  
 +~  ~  ~  ~  ~  ~   
 +\\ \\ \\ \\ \\   
 +==== Das Ende des shack droht in diesem Frühjahr, denn der Verein steckt in einer akuten Mehrfach-Krise:====
  
 (1) Die Räume des Vereins wurden auf Juni dieses Jahres gekündigt und schon das war eine Verlängerung der eigentlich auf April d.J. ausgesprochenen Kündigung. (1) Die Räume des Vereins wurden auf Juni dieses Jahres gekündigt und schon das war eine Verlängerung der eigentlich auf April d.J. ausgesprochenen Kündigung.
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 Umzug und mögliches Ende  sind die einzigen Punkte der TOP, die ihr hier findet.  Umzug und mögliches Ende  sind die einzigen Punkte der TOP, die ihr hier findet. 
  
-(2) Es wird am Samstag, den 12.02. von 14:00 - 17:00 einen Aktionsworkshop zu Umzug oder Auflösung geben. Mit/auf diesem Workshop soll ein Beirat gebildet werden, der die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen der kommenden Monate eng begleitet. Grund dafür ist, dass das Plenum zu unverbindlich ist und der Vorstand zu klein, um diesen Umzug zu stemmen. +(2) Es wird am Samstag, den 12.02. von 14:00 - 16:00 einen Aktionsworkshop zu Umzug oder Auflösung geben. Mit/auf diesem Workshop soll ein Aktionskreis gebildet werden (AK UMzug), der die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen der kommenden Monate eng begleitet. Grund dafür ist, dass das Plenum zu unverbindlich ist und der Vorstand zu klein, um diesen Umzug zu stemmen. Mehr dazu [[hier]] 
 + 
 +(3) Eine konkrete Umzugsplanung entsteht [[project:umzug2022|gerade auf dieser Seite]] - schaut mal rein!
  
-[1]+=== Fußnoten === 
 + [1]
 Überschuldung: Ein Verein gilt ebenfalls als insolvent, wenn dieser sich überschuldet hat. Dies liegt vor, wenn das Vermögen des Vereins die Verbindlichkeiten nicht mehr überdeckt (§19 Abs. 2 S.1 InsO). egal ob haupt- oder ehrenamtlich, der Vorstand unterliegt der Insolvenzantragspflicht (§42 Abs.2 S.1 BGB). Im Falle einer nicht zu lösenden Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung, muss der Vorstand unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Unverzüglich bedeutet, dass ein Antrag innerhalb von 3 Wochen zu stellen ist. Denn egal ob haupt- oder ehrenamtlich, der Vorstand unterliegt der Insolvenzantragspflicht (§42 Abs.2 S.1 BGB). Tut er dies nicht, so macht er sich im Sinne der Insolvenzverschleppung strafbar. Denn bei einem Insolvenzverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft immer, ob es sich um eine Insolvenzverschleppung handelt oder nicht. Überschuldung: Ein Verein gilt ebenfalls als insolvent, wenn dieser sich überschuldet hat. Dies liegt vor, wenn das Vermögen des Vereins die Verbindlichkeiten nicht mehr überdeckt (§19 Abs. 2 S.1 InsO). egal ob haupt- oder ehrenamtlich, der Vorstand unterliegt der Insolvenzantragspflicht (§42 Abs.2 S.1 BGB). Im Falle einer nicht zu lösenden Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung, muss der Vorstand unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Unverzüglich bedeutet, dass ein Antrag innerhalb von 3 Wochen zu stellen ist. Denn egal ob haupt- oder ehrenamtlich, der Vorstand unterliegt der Insolvenzantragspflicht (§42 Abs.2 S.1 BGB). Tut er dies nicht, so macht er sich im Sinne der Insolvenzverschleppung strafbar. Denn bei einem Insolvenzverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft immer, ob es sich um eine Insolvenzverschleppung handelt oder nicht.
  
verein/transition_2022.1643461355.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022-01-29 14:02 von cwilcke