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verein:transition_2022

verein transition 2022



* Der Inhalt dieser Seite ist veraltet und wird zu rein dokumentarischen Zwecken hier archiviert.

* Auf der aMV am 2022-03-20 wurde der Umzug in die Ulmer Straße 300 beschlossen.

* Die tatsächliche Geschichte des shackspace geht hier weiter: Umzug2022.



IST DER SHACK DEMNÄCHST GESCHICHTE?

Aktuelle Termine!

+ Krisenplenum, am 10.02.ab 19:00 Uhr Link
+ Aktionsworkshop, am 12.02. von 14:00-17:00 Uhr
beide Termine auch online unter https://meet.jit.si/shackspace
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Das Ende des shack droht in diesem Frühjahr, denn der Verein steckt in einer akuten Mehrfach-Krise:

(1) Die Räume des Vereins wurden auf Juni dieses Jahres gekündigt und schon das war eine Verlängerung der eigentlich auf April d.J. ausgesprochenen Kündigung.

(2) Die Vereinfinanzen sinken deutlich, ausgelöst durch die seit langem sinkende Mitgliederzahl und -beteiligung.

(3) Ein Umzug des shack bräuchte zunächst - und das ist eine riesige Herausforderung im Stadtraum Stuttgart - neue und bezahlbare Vereinsräume.

(4) Sollten sich solche Räume tatsächlich bis Juni finden, muss ein Umzug gewuppt werden, bei dem zunächst ansteht, die bisherigen Räume zu entrümpeln. Welche Ausrüstung anschließend überhaupt in die neuen Räume mitreist, müsste unter dem Vorbehalt der dortigen Raumgröße und der darin geplanten Aktionen geschehen. Allein dieser Prozess ist eine Herausforderung.

(5) Finden sich keine neuen Räume, muss der shack wohl insgesamt und besenrein an den Vermieter zurückgegeben werden. Kümmert sich der Verein nicht selbst um die Herstellung dieses Zustandes, muss ein Entrümpler beauftragt werden. Erste Anfragen deuten darauf hin, dass ein solcher Rundum-No-worries-Service etwa 10tsd Euro kosten würde.

(6) Stimmt diese Summe und finden sich keine neuen Räume (und beides sind hoch wahrscheinliche Möglichkeiten), dann müsste der Vorstand des shack den Verein spätestens im April als insolvent erklären und auflösen. Grund dafür ist die Sorgfaltspflicht eines Vorstandes, der vorhersehbaren Schäden (in diesem Fall unbezahlbar hohe Entsorgunsgerechnungen) abzuwenden hat oder andernfalls auch mit seinem Privatvermögen haftet [1]

TERMINE!

(1) Kommt zum Krisen-Plenum am Donnerstag 10.02.'22 um 19:00 Uhr online unter https://meet.jit.si/shackspace
Umzug und mögliches Ende sind die einzigen Punkte der TOP, die ihr hier findet.

(2) Es wird am Samstag, den 12.02. von 14:00 - 16:00 einen Aktionsworkshop zu Umzug oder Auflösung geben. Mit/auf diesem Workshop soll ein Aktionskreis gebildet werden (AK UMzug), der die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen der kommenden Monate eng begleitet. Grund dafür ist, dass das Plenum zu unverbindlich ist und der Vorstand zu klein, um diesen Umzug zu stemmen. Mehr dazu hier

(3) Eine konkrete Umzugsplanung entsteht gerade auf dieser Seite - schaut mal rein!

Fußnoten

[1] Überschuldung: Ein Verein gilt ebenfalls als insolvent, wenn dieser sich überschuldet hat. Dies liegt vor, wenn das Vermögen des Vereins die Verbindlichkeiten nicht mehr überdeckt (§19 Abs. 2 S.1 InsO). egal ob haupt- oder ehrenamtlich, der Vorstand unterliegt der Insolvenzantragspflicht (§42 Abs.2 S.1 BGB). Im Falle einer nicht zu lösenden Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung, muss der Vorstand unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Unverzüglich bedeutet, dass ein Antrag innerhalb von 3 Wochen zu stellen ist. Denn egal ob haupt- oder ehrenamtlich, der Vorstand unterliegt der Insolvenzantragspflicht (§42 Abs.2 S.1 BGB). Tut er dies nicht, so macht er sich im Sinne der Insolvenzverschleppung strafbar. Denn bei einem Insolvenzverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft immer, ob es sich um eine Insolvenzverschleppung handelt oder nicht.

Liegt dies vor, kann der Vorstand persönlich in Haftung genommen werden und muss dann mit dem Privatvermögen für den Schaden aufkommen. Besteht die Vorstandschaft aus mehreren Mitgliedern, so haften diese gesamtschuldnerisch.

verein/transition_2022.txt · Zuletzt geändert: 2022-03-22 15:09 von chris