Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


verein:transition_2022

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
verein:transition_2022 [2022-01-29 14:05] cwilckeverein:transition_2022 [2022-03-22 15:09] (aktuell) chris
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== verein transition 2022 ======                  ====== verein transition 2022 ======                 
-{{tag> verein,shackoperations}}  +{{tag> verein,shackoperations}}  
 + 
 +---- 
 +---- 
 +** * Der Inhalt dieser Seite ist veraltet und wird zu rein dokumentarischen Zwecken hier archiviert**. 
 + 
 +** * Auf der aMV am 2022-03-20 wurde der Umzug in die Ulmer Straße 300 beschlossen.** 
 + 
 +** * Die tatsächliche Geschichte des shackspace geht hier weiter: [[project:Umzug2022]].** 
 +---- 
 +----
  
 ==== IST DER SHACK DEMNÄCHST GESCHICHTE?==== ==== IST DER SHACK DEMNÄCHST GESCHICHTE?====
 {{  :verein:downdowndown.jpg?400|}} {{  :verein:downdowndown.jpg?400|}}
 === Aktuelle Termine! === === Aktuelle Termine! ===
-+ 10.02.ab 19:00 Uhr\\ --> **Krisenplenum** \\ +**Krisenplenum**, am 10.02.ab 19:00 Uhr [[plenum:2022-02-10|Link]]\\ 
-12.02. von 14:00-17:00 Uhr \\ --> **Aktionsworkshop** \\+**Aktionsworkshop**, am 12.02. von 14:00-17:00 Uhr   \\
  beide Termine auch online unter https://meet.jit.si/shackspace\\   beide Termine auch online unter https://meet.jit.si/shackspace\\ 
 ~  ~  ~  ~  ~  ~   ~  ~  ~  ~  ~  ~  
Zeile 29: Zeile 39:
 Umzug und mögliches Ende  sind die einzigen Punkte der TOP, die ihr hier findet.  Umzug und mögliches Ende  sind die einzigen Punkte der TOP, die ihr hier findet. 
  
-(2) Es wird am Samstag, den 12.02. von 14:00 - 17:00 einen Aktionsworkshop zu Umzug oder Auflösung geben. Mit/auf diesem Workshop soll ein Beirat gebildet werden, der die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen der kommenden Monate eng begleitet. Grund dafür ist, dass das Plenum zu unverbindlich ist und der Vorstand zu klein, um diesen Umzug zu stemmen. +(2) Es wird am Samstag, den 12.02. von 14:00 - 16:00 einen Aktionsworkshop zu Umzug oder Auflösung geben. Mit/auf diesem Workshop soll ein Aktionskreis gebildet werden (AK UMzug), der die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen der kommenden Monate eng begleitet. Grund dafür ist, dass das Plenum zu unverbindlich ist und der Vorstand zu klein, um diesen Umzug zu stemmen. Mehr dazu [[hier]] 
 + 
 +(3) Eine konkrete Umzugsplanung entsteht [[project:umzug2022|gerade auf dieser Seite]] - schaut mal rein!
  
-[1]+=== Fußnoten === 
 + [1]
 Überschuldung: Ein Verein gilt ebenfalls als insolvent, wenn dieser sich überschuldet hat. Dies liegt vor, wenn das Vermögen des Vereins die Verbindlichkeiten nicht mehr überdeckt (§19 Abs. 2 S.1 InsO). egal ob haupt- oder ehrenamtlich, der Vorstand unterliegt der Insolvenzantragspflicht (§42 Abs.2 S.1 BGB). Im Falle einer nicht zu lösenden Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung, muss der Vorstand unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Unverzüglich bedeutet, dass ein Antrag innerhalb von 3 Wochen zu stellen ist. Denn egal ob haupt- oder ehrenamtlich, der Vorstand unterliegt der Insolvenzantragspflicht (§42 Abs.2 S.1 BGB). Tut er dies nicht, so macht er sich im Sinne der Insolvenzverschleppung strafbar. Denn bei einem Insolvenzverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft immer, ob es sich um eine Insolvenzverschleppung handelt oder nicht. Überschuldung: Ein Verein gilt ebenfalls als insolvent, wenn dieser sich überschuldet hat. Dies liegt vor, wenn das Vermögen des Vereins die Verbindlichkeiten nicht mehr überdeckt (§19 Abs. 2 S.1 InsO). egal ob haupt- oder ehrenamtlich, der Vorstand unterliegt der Insolvenzantragspflicht (§42 Abs.2 S.1 BGB). Im Falle einer nicht zu lösenden Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung, muss der Vorstand unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Unverzüglich bedeutet, dass ein Antrag innerhalb von 3 Wochen zu stellen ist. Denn egal ob haupt- oder ehrenamtlich, der Vorstand unterliegt der Insolvenzantragspflicht (§42 Abs.2 S.1 BGB). Tut er dies nicht, so macht er sich im Sinne der Insolvenzverschleppung strafbar. Denn bei einem Insolvenzverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft immer, ob es sich um eine Insolvenzverschleppung handelt oder nicht.
  
verein/transition_2022.1643461512.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022-01-29 14:05 von cwilcke